22.10.2015 / komba gewerkschaft nrw
Einmalige Pauschalzahlung
Die 2014 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern sieht für 2015 eine Pauschalzahlung vor.
Die einmalige Pauschalzahlung im Wert von 360 Euro muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Um die Ansprüche geltend zu machen, stehen den Mitgliedern der komba gewerkschaft nrw weitere Informationen sowie ein Musterantrag im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Kontakt Geschäftsstelle
komba OV Dortmund
Beratger Straße 36
44149 Dortmund
Tel: 0231 - 1 77 60 39
Fax: 0231 - 1 77 60 38
E-Mail: komba-dortmund(at)t-online.de
Kontakt Jugend
Vorsitzende:
Ann-Kathrin Bliss
Stadt Dortmund FABIDO
F: 0152/06379151
EMail: jugend@komba-dortmund.de