22.10.2015 / komba gewerkschaft nrw

Einmalige Pauschalzahlung

Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de

Die 2014 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern sieht für 2015 eine Pauschalzahlung vor.

Die einmalige Pauschalzahlung im Wert von 360 Euro muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

Um die Ansprüche geltend zu machen, stehen den Mitgliedern der komba gewerkschaft nrw weitere Informationen sowie ein Musterantrag im Mitgliederbereich zur Verfügung.

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Kontakt Geschäftsstelle

komba OV Dortmund
Beratger Straße 36
44149 Dortmund

 

Tel: 0231 - 1 77 60 39

Fax: 0231 - 1 77 60 38

 

E-Mail: komba-dortmund(at)t-online.de

 

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Kontakt Jugend

Vorsitzende:

Ann-Kathrin Bliss

Stadt Dortmund FABIDO

F: 0152/06379151

EMail:  jugend@komba-dortmund.de

 

 

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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